Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma "Boote-Schollerer Donau-Nautic" nachstehend
nur als Fa. Donau-Nautic bezeichnet.
I. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Donau-Nautic erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-/Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen AGBs sind nur wirksam, wenn der Verkäufer
sie schriftlich bestätigt.
II. Angebot und Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Gleiches gilt
für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird.
Die Verkaufsangestellten der Fa. Donau-Nautic sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu geben, die
über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
III. Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen
Angeboten enthaltenen Preise - 14 Tage ab deren Datum - gebunden.
Die Preise verstehen sich - falls nicht anders vereinbart - zuzüglich Verpackung,
Transport, Frachtversicherung, inkusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen
Mehrwertsteuer ab unserem Auslieferungslager.
III. 2. Kosten der Bestellung/Zahlung
Die im Shop genannten Preise sind inklusiv der jeweils gütligen Mehrwertsteuer.
Der Kunde hat grundsätzlich die Versandkosten zu zahlen. Hinzu kommt bei
Zahlung per Nachnahme die jeweilige Nachnahmegebühr.
Die Versandkosten können pauschal vereinbart werden. Zur Zeit werden bis
zu einem Bestellwert von 50,-- 12,50 pauschal für eine Lierferung
innerhalb von Deutschland berechnet. Die europaweite Pauschale für einen
Bestellwert bis 50 liegt bei 20. Bei einem Bestellwert über
50,-- wird eine Lieferpauschale innerhalb von Deutschland von
20 und im europäischen Ausland von 25 verlangt.
Bei Bar-, Lastschrift- oder Kreditkartenzahlung wird kein Skonto
gewährt. Bei einer Online-Bestellung und der Zahlungsart
"per Nachnahme" wird der Rechnungsbetrag zumindest in Höhe
der Nachnahmegebühr skontiert. Trotz Nachnahmegebühr
der Post (€ 2,65,--), die zu den Versandkosten hinzu kommen,
ist in der Regel die Bestellung per Nachnahme aus Kundensicht
kostengünstiger. Ausgenommen ist Sperrgut und Waren die aus
dem Ausland extra für Sie bestellt werden. Bitte erfragen
Sie vor einer Bestellung den Frachtpreis!
IV. Liefer- und Leistungsziel
Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich
schriftlich anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen
und Termine durch den Verkäufer steht unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferer und Hersteller.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund anderer unvorhersehbarer Ereignisse, welche dem Verläufer
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht
von der Fa. Donau-Nautic zu vertreten sind ( hierzu zählen insbesondere
Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung
von Aus-, Ein oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur
Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige
Betriebsstörungen jeglicher Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig,
ob diese Ereignisse bei der Fa. Donau-Nautic, deren Lieferanten oder Unterlieferanten)
berechtigen die Fa. Donau-Nautic, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben,
oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise
zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um
den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst sich in Erfüllung seiner
Vertragspflichten in Verzug befindet.
Sofern die Behinderung länger als 3 Monate andauert, ist der Käufer
nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom
Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.
Verlängert sich in Anwendung der Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird
die Fa. Donau-Nautic von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer
hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten
Umstände kann sich die Fa. Donau-Nautic nur nach vorhergehender unverzüglicher
Benachrichtigung des Käufers berufen.
Die Fa. Donau-Nautic ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Bei Lieferverträgen gilt jede Teilleistung und Teillieferung als selbstständige
Leistung.
V. Annahmeverzug
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist der Verkäufer
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers
einzulagern. Die Fa.Donau-Nautic kann sich hierbei auch einer Spedition
oder eines Lagerhalters bedienen.
Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die
Fa. Donau-Nautic als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren
Nachweis 1% des Kaufpreises pro Monat, höchstens jedoch DM 150,- zu
bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann der Verkäufer den
Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die
Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware
nicht abnehmen zu wollen, kann die Fa. Donau-Nautic die Erfüllung
des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
VI. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung das Lager der Fa. Donau-Nautic verlassen hat. Falls der
Versand sich ohne unser verschulden verzögert oder unmöglich
wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer
über.
VII. Gewährleistung
Die Fa. Donau-Nautic gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations-
und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen beträgt 24 Monate.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere
Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung,
soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Gleiches gilt,
wenn der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung
der Gegenstände oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten
zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen
und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen
keine Gewährleistungsrechte aus.
Etwaige Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung, schriftlich mitzuteilen.
Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Im Falle der Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht
der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, daß
der defekte Gegenstand und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der
Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheines, mit dem das
Produkt geliefert wurde, an die Fa. Donau-Nautic zur Reparatur eingeschickt
bzw. angeliefert wird. Die Produkte müssen frei eintreffen und werden
von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, daß die Transportkosten
zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch
von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen
in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich
auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Zeit fehl, kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt
vom Vertrag verlangen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, insbesondere
im Falle von Verschleißteilen.
Gewährleistungsansprüche gegenüber der Fa. Donau-Nautic
stehen lediglich dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Fa. Donau-Nautic
aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen,
werden der Fa. Donau-Nautic vom Käufer die folgenden Sicherheiten
gewährt, welche die Fa. Donau-Nautic auf Verlangen des Käufers
nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig
um mehr als 20% übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum der Donau-Nautic (Vorbehaltsware). Eine etwaige
Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die Fa. Donau-Nautic als Hersteller
im Sinne des § 950 BGB, ohne die Fa. Donau-Nautic zu verpflichten.
Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren,
entsteht für die Fa. Donau-Nautic ein Miteigentumsanteil an der neuen
Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware. Sollte der Abnehmer
Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum
im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich
für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen
Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung
nur in Höhe der Vorbehaltsware.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem
Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen
Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf
das Eigentum der Fa. Donau-Nautic hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige
wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die Fa.
Donau-Nautic berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf.
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. In der Zurücknahme bzw. in der Pfändung der Vorbehaltsware
durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet.
IX. Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Scheck,
Nachnahme-Euroscheck, oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders verienbart.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers
per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, soweit nicht anders verinbart.
Die Fa. Donau-Nautic ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen
des Käufers, Zahlungen auf dessen älteren Schulden anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist von der Vorgehensweise
zu unterrichten.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Schecks werden lediglich erfüllungshalber
angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4,5% über dem Bundesbankdiskontsatz
zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer
eine geringere Belastung nachweist.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer in
Verzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag schuldhaft
nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, welche geeignet
sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere
Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens.
In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder unstreitig sind.
X. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen,
sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
XI. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter
Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs - bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
XII. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert
und vertraulich behandelt. Im Einzelfall können die Daten an Zulieferbetriebe
weitergegeben werden. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis.
Zum Zwecke der Bonitätsüberwachung und Kreditprüfung können
Daten im Rahmen eines Datenaustausches an Unternehmen übermittelt werden,
die geeignet sind, ihre Daten zu überprüfen (Versandhandel). Außerdem
sind wir berechtigt, Ihre Daten der SCHUFA zwecks Prüfung zu übermitteln.
§ 28 BDSG wird beachtet.
XIII. Widerrufsrecht zwei Wochen
Der Kunde innerhalb von Deutschland hat die Möglichkeit nach Erhalt der
Ware, diese innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Ausreichend ist der
Tag der Absendung. Insoweit gelten die Regelungen des Fernabsatzgesetzes.
XIIII. Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen der Fa. Donau-Nautic und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen
ist, ist Regensburg Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die Fa. Donau-Nautic
ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Ort zu verklagen.
Erfüllungsort ist der Firmensitz der Fa. Donau-Nautic.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so
verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten,
die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene
Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, welche dem wirtschaftlichen
Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Stand: 4/96
© 1998 Donau-Nautic Boote Schollerer. / letzte Änderung am 12.Januar.1999 /
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